
Frauen, Rechtsstellung der. Im FMA. kam den Frauen aufgrund ihrer Wehr- und Waffenunfähigkeit keine Rechtsfähigkeit zu. Freie Frauen standen als Unverheiratete unter der Vormundschaft (munt) ihres Vaters oder des nächsten Blutsverwandten, nach der Hochzeit der ihres Ehemanns; als Witwen untersta...
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